
Du möchtest Schafe halten – welche Vorschriften Du beachten musst
Du hast Dich für die Haltung von Schafen entschieden – Herzlichen Glückwunsch! Aber noch bevor das erste Schaf bei Dir einzieht, gibt es da so einige bürokratische Verpflichtungen zu erfüllen.
Vor längerer Zeit habe ich einen kurzen Videoclip von Berufsschäfern gesehen, der es auf den Punkt gebracht hat: Ein Mädchen ruft: „Wie süß!“, als es ein Lamm sieht, und die Schäferin fragt: „Möchtest Du es haben?“. Und als das Mädchen bejaht, knallt die Schäferin ihr einen Wäschekorb voll prall gefüllter Aktenordner vor die Füße und sagt: „Dann musst Du ab jetzt die hier immer aktuell halten“.
Ganz so schlimm ist es bei wenigen Schafen zwar noch nicht, aber der Papierkram kann schon ziemlich herausfordernd sein. Tief durchatmen, das wird ein langer Artikel. Aber nun von Anfang an:
Als Erstes: Anmeldung beim Veterinäramt
Bei dem für Deinen Landkreis zuständigen Veterinäramt musst Du den Beginn der Tierhaltung anzeigen. Das heißt, Du kontaktierst das Veterinäramt noch bevor das erste Schaf bei Dir einzieht und Du bekommst dort eine Registriernummer nach VVVO (Viehverkehrsverordnung). Diese wird Dir schriftlich mitgeteilt. Das Veterinäramt möchte von Dir folgendes wissen: Deinen Namen und Deine Anschrift, den Standort der Tierhaltung, welche und wie viele Tiere Du halten willst und zu welchem Zweck.
Als Zweites: Kennzeichnung und Registrierung beim LKV
Mit dieser Registriernummer meldest Du Dich dann hier in Schleswig-Holstein beim LKV bzw. LKD. Du findest den LKV (Landeskontrollverband) unter www.lkv-sh.de. Für andere Bundesländer frage bitte gleich beim Veterinäramt nach, an wen Du Dich wenden musst, falls es Dir nicht sowieso gesagt wird. Der LKV ist zuständig für alles, was mit der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie der zentralen Datenbank HI-Tier zu tun hat. Hier kannst bzw. musst Du die amtlich vorgeschriebenen Ohrmarken für Deine Tiere beantragen und erhältst das Passwort für den Zugang zur HI-Tier und, falls Du Pachtflächen hast und Agrarprämien beantragen musst, auch zur ZI-Datenbank. Für die Bestellung der Ohrmarken und Ohrmarkenzangen ist der LKD zuständig, das ist die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungsgesellschaft GmbH in Kiel. Das geht jetzt online, und ich empfehle Dir, die Website www.lkv-sh.de/Tierkennzeichnung durchzulesen, um alle aktuellen Informationen zu bekommen, denn die zugrunde liegenden Gesetze ändern sich ab und zu. Außerdem kannst Du Dir dort alle benötigten Formulare herunterladen.
Falls Du nach dem ersten Überfliegen der Website schon fast einen Nervenzusammenbruch hast – noch einmal tief durchatmen!
Du brauchst den Zugang zur HI-Tier, um den Kauf oder Verkauf von Schafen zu dokumentieren, und zwar innerhalb von 7 Tagen. Dazu brauchst Du die Ohrmarkennummern und die Anzahl der Schafe, Deine Registriernummer, die Registriernummer des anderen Betriebes, Eure Namen und Anschriften, die des Transporteurs und das KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeugs. Der Transporteur muss die Bescheinigung mit sich führen. Es macht Sinn, eine Zweitschrift für etwaige Kontrollen zu behalten. Falls Du selbst Tiere transportierst, denke daran, dass in Du in Schleswig-Holstein bei Transporten über 65 km einen Befähigungsnachweis brauchst. Das bedeutet: Kurs absolvieren, Nachweis kostenpflichtig und meines Wissens nach zeitlich begrenzt beim Veterinäramt beantragen.
Außerdem muss in der HI-Tier jeweils am 1. Januar jedes Jahres eine Bestandsmeldung (Stichtagsmeldung) erfolgen, und zwar gestaffelt nach Alter: bis 9 Monate, 10 bis unter 19 Monate und älter als 19 Monate. In Schleswig-Holstein gibt es dazu eine Ausnahmeregelung, da hier die Daten aus der jährlichen Stichtagsmeldung des Tierseuchenfonds übernommen werden. Aber zum Tierseuchenfond kommen wir gleich, erst einmal geht es um das leidige Thema Ohrmarken.
Ich mag keine Ohrmarken, aber das ist ein Thema für einen anderen Artikel. Die VVVO schreibt vor, dass Schafe ab 9 Monate oder schon früher, nämlich sobald sie den Hof verlassen, mit amtlichen Ohrmarken gekennzeichnet werden müssen (und die Du natürlich bezahlen musst). Für Tiere, die nicht geschlachtet werden, sind diese Marken gelb. Jedes Tier erhält eine eigene Nummer. Du kannst nun wählen zwischen zwei Ohrmarken, von denen eine einen elektronischen Speicher (soweit ich weiß einen passiven RFID-Chip) hat, oder einer Ohrmarke und einem Bolus mit elektronischem Speicher. Der Bolus ist ungefähr so groß wie mein kleiner Finger, wird mit einem speziellen Eingeber tief ins Maul gesteckt und dann vom Schaf geschluckt. Er bleibt ein Leben lang im Magen. Ob das so gesund ist, lassen wir mal dahingestellt. Für bestimmte kleine Schafrassen gibt es die kleineren amtlichen Schlaufenohrmarken, z.B. für die Schnucken, Quessants und Skudden. Die Liste findest Du auch auf der Website www.lkv-sh.de/Tierkennzeichnung. Die Marken selbst bestellst Du über den LKD oder jetzt auch über die HI-Tier-Plattform. Eine Bestellung kostet derzeit 14,20€ Gebühren, zusätzlich 6,00€ für den Gebührenbescheid plus die Kosten der Ohrmarken, die pro Paar zwischen ca. 3,00€ und 3,50€ liegen.
Wie Du Dir sicher denken kannst, musst Du das Ganze dokumentieren. Du bist verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen. Es ist vierteilig, muss in chronologischer Reihenfolge und mit fortlaufend nummerierten Seiten geführt und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Den Teil A mit den Angaben zum Betrieb musst Du jedes Jahr am 1. Januar neu ausfüllen. Das Ganze macht vielleicht für große Betriebe mit mehreren hundert Schafen Sinn, für kleine Hobbyhalter ist das schon fast Overkill. Den Teil D füllen dann die Kontrolleure aus, die Dich irgendwann unangemeldet überprüfen.
Jetzt ist es fast geschafft.
Als Drittes: Anmeldung beim Tierseuchenfonds
Jetzt fehlt noch die Anmeldung beim Tierseuchenfonds. Hier findest Du alle Informationen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/tierseuchenfonds. Du bekommst eine Tierseuchenfondsnummer, musst Deinen Tierbestand nach Alter angeben (bis 9 Monate, 10 – 18 Monate, über 19 Monate), bekommst jährlich eine Aufforderung zur Stichtagsmeldung (der variiert) und natürlich Deine Beitragsrechnung. Gerade gab es eine saftige Beitragserhöhung nach den hohen Todeszahlen durch die Blauzungenerkrankung. Der Grundbetrag beträgt derzeit 24,50€ und der Beitrag pro Schaf 5,90€ jährlich bei bis zu 300 Tieren.
Trotzdem lohnt sich diese Ausgabe, denn wenn Du ein totes Tier vom Abdecker abholen lässt (Vorschrift!), hast Du die Kosten schon wieder raus, denn die trägt dann der Tierseuchenfonds. Der Tierseuchenfonds entschädigt Dich auch finanziell, falls im Seuchenfall angeordnet wird, dass Deine Tiere getötet werden sollen. Das ist kein schönes Thema, aber leider zu oft traurige Realität.
Melde Dich rechtzeitig mit Deiner Tierseuchenfondsnummer bei Rendac, dem in Schleswig-Holstein zuständigen Tierkörperverwertungsunternehmen, an: https://www.darlingii.com/de-DE/rendac . Dort hinterlegst Du Deine Adresse und wo gegebenenfalls ein totes Tier abgeholt werden kann. Wenn es dann nötig ist, kannst Du die Abholung online anmelden. Denke daran, dass das Tier mit einem LKW abgeholt wird und der LKW direkt neben dem Tier halten muss. Wenn Du bis abends eine Abholung anmeldest, erfolgt die Abholung meist am nächsten Tag (außer am Wochenende).
Wie das Ganze in anderen Bundesländern funktioniert, weiß ich leider nicht genau. Falls Du es weißt, schreib mir gerne.
Du hast es geschafft!
Du hast jetzt alle notwendigen Schritte getan. Aber damit es nicht langweilig wird und unsere Bürokratie auch weiter beschäftigt bleibt, wird sich wahrscheinlich irgendwann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei Dir melden. Die überprüfen dann, ob Du nicht beitragspflichtig bist in der landwirtschaftlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Wenn Du Dein Haupteinkommen aus angestellter Arbeit beziehst, fällt Kranken- und Rentenversicherung weg, aber es kann sein, dass Du in die (teure) Unfallversicherung einzahlen musst. Nachweise musst Du aber allemal erbringen.
Es kann auch sein, dass sich das Statistikamt Nord bei Dir meldet und Auskünfte über Deine Tierhaltung haben will.
Ich musste mich vor Jahren als Futtermittelhersteller registrieren lassen, da ich ja theoretisch das Gras, was die Schafe fressen, auch mähen und verkaufen könnte…
Mal sehen, was unsere Bürokratie sich als nächstes ausdenkt. Du kannst Dich aber jetzt erst einmal zurücklehnen und entspannen – oder zu den Schafen gehen. Dahin, wo Du hingehörst.